Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Wie Sie sich rechtskonform aufstellen
Das Jahr 2023 wird auch in der Arbeitswelt mit neuen rechtlichen Herausforderungen zu tun haben. Aufgrund der Europäischen Richtlinie zum Hinweisgeberschutz wird der Gesetzgeber eine Umsetzung in nationales Recht vollziehen müssen. Das geplante Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Die 1. Lesung erfolgte am 29. September 2022; die Verbändeanhörung sowie die 2./3. Lesung im Bundestag fand im Oktober 2022 statt. Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz ist im ersten Quartal 2023 zu rechnen. Die Unternehmen werden das Hinweisgeberschutzgesetz anwenden müssen. Insoweit besteht ein nicht unerheblicher Handlungsbedarf.
Das Seminar beurteilt die Anforderungen an interne Hinweisgebersysteme und liefert Handlungsoptionen in der betrieblichen Praxis. Ferner werden Antworten auf die betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Einrichtung interner Meldesysteme gegeben.
Inhalte
- Herausforderungen durch die EU-Whistleblower-Richtlinie
- Reaktion des Bundesgesetzgebers auf die EU-Richtlinie (Hinweisgeberschutzgesetz)
- Konkrete Einrichtung von Meldeverfahren
- Entgegennahme von Meldungen durch unabhängige Personen
Zielgruppe
Personalreferentinnen und -referenten, Personalleitungen sowie die Geschäftsführung
Referent

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverbände Hannover
Preisinformationen
Preis - 235 Euro (zzgl. MwSt.)
Preis für Mitgliedsunternehmen - 165 Euro (zzgl. MwSt.)