Das Hinweisgeberschutzgesetz

Wie Sie sich rechtskonform aufstellen

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen, die Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen aufdecken, vor möglichen Repressalien schützen. Es regelt rechtliche Rahmenbedingungen für Whistleblower und verpflichtet Arbeitgeber zur Schaffung sicherer Meldekanäle. Ziel ist es, Transparenz zu fördern und das Risiko von Korruption und rechtswidrigem Verhalten zu reduzieren.

Unser Inhouse-Seminar beurteilt die Anforderungen an interne Hinweisgebersysteme und liefert Ihnen Handlungsoptionen in der betrieblichen Praxis. Ferner werden Antworten auf die betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Einrichtung interner Meldesysteme gegeben.

Welche Fragen werden u.a. beantwortet?

  • Welche Herausforderungen ergeben sich für Sie durch die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie??
  • Wie hat der Bundesgesetzgeber auf die EU-Whistleblower-Richtlinie reagiert und welche spezifischen Regelungen enthält das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Wie sollten Sie als Unternehmen konkrete Meldeverfahren gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten, um eine sichere und effektive Meldung von Missständen zu gewährleisten?
  • Warum ist die Entgegennahme von Meldungen durch unabhängige Personen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz wichtig und wie wird dies umgesetzt?

Ihre Fragen sind noch nicht dabei? Kein Problem! Unsere Referentinnen und Referenten holen Sie genau da ab, wo Sie es brauchen.

Interessiert? Dann sprechen Sie uns an!

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